Zahnverlust ist für Patienten häufig ein körperlich und psychisch belastendes Thema. Neben der Möglichkeit der Regelversorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz kommt häufig auch eine Implantat-Behandlung in Frage.
Die Versorgung per Implantat gilt als die medizinisch beste und gibt Ihnen als Patient ein Stück Lebensqualität zurück. Leider sind Implantate oft eine große finanzielle Belastung. Wir sagen Ihnen, was ein Zahnimplantat wirklich kosten darf und was es bei einer Implantat-Versorgung zu beachten gibt.
Was ist ein Zahnimplantat? Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, das in den Kieferknochen eingesetzt wird und dazu dient, fehlende Zähne zu ersetzen. Implantate zählen somit zur Art des festsitzenden Zahnersatz.
Sobald ein Implantat – also die künstliche Zahnwurzel – eingesetzt und verheilt ist, wird die prothetische Versorgung angefertigt. Es werden z. B. Kronen, Brücken (als Varianten des festsitzenden Zahnersatzes) oder z. B. herausnehmbarer Zahnersatz wie eine Teleskopprothese auf dem Implantat verankert. Damit ersetzt ein Zahnimplantat die natürliche Zahnwurzel einzelner, mehrerer oder aller fehlenden Zähne.
Implantatbehandlungen teilen sich in mindestens zwei verschiedene Behandlungen (für die jeweils unterschiedliche Heil- und Kostenpläne erstellt werden) auf:
Der Preis für Implantatbehandlungen wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Dazu zählt der Aufwand zum Stellen der Diagnose, das Material des Implantats (i. d. R. Titan), die Anzahl der Implantate und die Frage, ob ein Knochenaufbau nötig ist.
Den größten Teil der Rechnung macht die Höhe des Zahnarzthonorars und die Material- und Laborkosten für die prothetische Versorgung, also den Zahnersatz selbst, aus.
Im Rahmen des zweiten Behandlungsteils – der prothetischen Versorgung – zahlen die Krankenkassen einen sog. Festzuschuss, der den Eigenanteil mindert. Ihr Eigenanteil für ein Implantat inkl. Krone (z. B. aus Keramik) liegt in aller Regel zwischen 1.170€ und 2.670€ pro Zahn.
Abhängig von Ihrer indivduellen Situation sowie der Preisgestaltung der Zahnarztpraxis und dem kooperierenden Dentallabor können die Kosten, und somit auch Ihr Eigenanteil, stark variieren.
Gut zu wissen: Die Qualität des Zahnarztes und Zahnersatzes hat nicht zwingend etwas mit einem hohen Preis zu tun. Im Gegenteil: Preiswerte Praxen und Dentallabors stehen einem teuren Zahnarzt in puncto Qualität häufig in nichts nach.
Für Sie als Patienten ist es leider kaum möglich, den intransparenten Dental-Markt zu navigieren. Deshalb helfen wir von dentcheck dabei, einen sehr guten Implantatspezialisten mit fairen Preisen zu finden.
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Bevor Zahnimplantate gesetzt werden, muss sichergestellt werden, dass der Kiefer in ausreichend gesundem Zustand ist. Sofern z. B. eine Entzündung vorliegt und/oder der Knochen zu stark abgebaut ist, können Implantate nicht direkt eingesetzt werden. Zunächst ist eine Parodontitisbehandlung und ein sogenannter Kieferknochen-Aufbau nötig. Sofern dies abgeschlossen ist, können die Zahnimplantate fest in den Kiefer eingebaut werden.
Leider ist ein Knochenaufbau ein zusätzlicher Kostenfaktor, da diese Behandlung von gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel nicht übernommen wird und somit privat getragen werden muss. In Summe erhöht der Kieferknochen-Aufbau die Kosten für eine Zahnimplantat-Behandlung.
Entscheiden sich Behandler und Patient für einen Knochenaufbau, gibt es übrigens unterschiedliche Behandlungsvarianten. Für einen Aufbau im Bereich des seitlichen Oberkiefers wird z. B. häufig der „Sinuslift“ durchgeführt. Von Implantologe zu Implantologe gibt es auch hier erhebliche Preisunterschiede.
Eine Versorgung mit Zahnimplantaten stellt im Gegensatz zu vielen anderen Versorgungsvarianten keine Regelversorgung dar. Die Krankenkassen kalkulieren die Höhe des Festzuschusses daher anhand der alternativen, konventionellen Versorgung.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss für die Versorgung mit Zahnersatz. Da Implantatbehandlungen eine Privatleistung darstellen, werden lediglich Festzuschüsse basierend auf einer alternativen Regelversorgung gewährt.
Entscheiden Sie sich also für eine Implantatbehandlung – z. B. für eine festsitzende Brücke auf Implantaten statt einer herausnehmbaren Prothese – erhalten Sie von der Krankenkassen nur den Festzuschuss für eine Vollprothese.
Private Krankenkassen übernehmen, je nach Tarif, Ihre Kosten für Zahnimplantate sowie die prothetische Versorgung.
In Ausnahmefällen bekommen Sie die vollständigen Kosten für Ihre Implantatbehandlung von der Krankenkasse erstattet. Ein solcher Fall besteht z. B., wenn jede andere Option einer alternativen, konventionellen Versorgung nicht möglich bzw. medizinisch sinnvoll ist.
Ein solcher medizinischer Bedarf muss von Spezialisten nachgewiesen werden. Hierfür können Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Die großen Preisunterschiede sowie die hohen Kosten für Implantate generell begründen sich dadurch, dass eine Implantation im Gegensatz zu einer anderweitigen, konventionellen Versorgung, z. B. einer herausnehmbaren Prothese, eine Privatleistung darstellt.
Das Setzen der künstlichen Zahnwurzel wird über die sogenannte GOZ, eine alternative Gebührenordnung für Zahnärzte, abgerechnet. Der Implantologe kann sein Honorar hier relativ frei und individuell bestimmen.
Durch diesen Gestaltungsspielraum kann das Honorar für Zahnimplantate für die identische Behandlung bei dem einen Zahnarzt höher sein als bei einem anderem.
Auch die Material- und Laborkosten (deren Preise nicht vom Zahnarzt selbst, sondern vom Partnerlabor, in dem der Zahnersatz gefertigt wird, berechnet werden) variieren mitunter stark.
Die Gesamtkosten für eine Behandlung mit Zahnimplantaten sind also von Fall zu Fall unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein kostenloser Implantat-Kostencheck auf dentcheck lohnt sich daher in jeden Fall. Einige Patienten sparen hierdurch bis zu 60% Ihres Eigenanteils.
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