Mithilfe einer Zahnbrücke (kurz "Brücke") werden ein oder mehrere fehlende Zähne ersetzt. Bei Zahnbrücken dienen die benachbarten Zähne als Pfeiler der Brücke. Brücken können sowohl als festsitzender als auch herausnehmbarer Zahnersatz eingesetzt werden.
Zahnbrücken können mittels verschiedenster Materialien und in ganz unterschiedlichen Arten hergestellt werden. So unterscheidet man bei den Materialien z. B. zwischen edelmetallhaltigen, edelmetallfreien (Keramik) und gemischte Materialien (Keramik und Metall).
Bei den Arten von Brücken differenzieren Zahnärzte zwischen herkömmliche Zahnbrücken, Teleskopbrücken, Freiend- oder Extensionsbrücken, Klebebrücken und implantatgetragenen Brücken.
Die beliebteste und am häufigsten durchgeführte Art sind hierbei herkömmliche Brücken. Diese werden von Zahnkronen (Pfeilern) gehalten und bestehen aus einem oder mehreren Zwischengliedern (künstlichen Zähnen).
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen maßgeblich von dem verwendeten Material, der Brückenart und der Länge der Brücke (Anzahl Brückenglieder) ab.
Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen einen Teil einer anstehenden Brücken-Behandlung. Diese Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird auch "Festzuschuss" genannt und ist gesetzlich geregelt. Der Festzuschuss orientiert sich am konkreten Zahnbefund eines Patienten.
In der Regel macht der Festzuschuss die Hälfte der Durchschnittskosten einer Regelversorgung aus - kann jedoch auch höher ausfallen bei einem regelmäßig geführten Bonusheft.
Kostenbeispiel: Für eine vollverblendete dreigliedrige Zahnbrücke ist ein Eigenanteil von ca. 650-1.700 € üblich.
Ihr persönlicher Eigenanteil hängt jedoch stark von Ihrem individuellen, zahnmedizinischen Befund ab. Insbesondere wenn mehrere Zähne durch eine Zahnbrücke ersetzt werden sollen, ist die Berechnung der Kosten und des Eigenanteils komplexer. Dies ergibt sich aus den vielen möglichen Konstellationen und dementsprechenden Festzuschüssen.
Als groben Richtwert kann man sich als Patient bei der Höhe der Regelleistung (Kassenbrücke) an folgenden Angaben orientieren: je Brückenpfeiler wird ihr Eigenanteil um ca. 60-170€ teurer, je Brückenglied um ungefähr 25-90€.
Bei Vollkeramikbrücken (Privatleistung) muss man höher veranschlagen. 350-450€ je Brückenpfeiler, und 270€ je Brückenglied muss man mehr aus eigener Tasche dazu tun.
Gut zu wissen: Die Qualität des Zahnarztes und der Zahnbrücke hat nicht zwingend etwas mit einem hohen Preis zu tun. Im Gegenteil: Preiswerte Praxen und Dentallabors stehen einem teuren Zahnarzt in puncto Qualität häufig in nichts nach.
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Für Zahnersatzleistungen, inkl. Zahnbrücken, gilt bei den Krankenversicherungen seit 2005 das sogenannte Festzuschusssystem.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich mittels Festzuschuss anteilig an den Kosten von Brücken-Behandlungen. Der Festzuschuss deckt üblicherweise die Hälfte der Durchschnittskosten einer Regelversorgung ab - kann jedoch bei gut geführtem Bonusheft höher ausfallen.
Die Regelversorgung unterscheidet sich bei Brücken je nachdem, ob sich die fehlenden und beschädigten Zähne im sichtbaren oder im nicht sichtbaren Bereich befinden.
Die Regelversorgung entspricht im sichtbaren Bereich einer Zahnbrücke zumindest mit Teilverblendung. Im Gegensatz dazu ist im nicht nicht sichtbaren Seitenzahnbereich nur einevollständig nicht verblendete Brücke Regelversorgung. Im Oberkiefer gilt folgende Verblendungsgrenze: bis einschließlich zum 5. Zahn. Im Unterkiefer gilt folgende Verblendungsgrenze: bis einschließlich zum 4. Zahn.
Für eine vollverblendete dreigliedrige Zahnbrücke bleibt in der Regel ein Eigenanteil von ca. 650 - 1.700 Euro für Sie übrig. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse kann um bis zu 30% steigen, sollten Sie als Patient über ein vollständig geführtes Bonusheft verfügen.
Nicht zur Regelversorgung der Krankenkassen gehören folgende Behandlungen. Diese erhöhne den Eigenanteil für Patienten:
- Zahnfarbene Vollverblendung
- Im nicht sichtbaren Bereich: Verblendung der Brücke
- Materiell & ästhetisch anspruchsvollere Behandlungswünsche
Die Anfertigung einer Zahnbrücke selbst kann sehr zeitaufwendig sein. Dadurch ergeben sich große Unterschiede bei den Material- und Laborkosten. Zahnärzte arbeiten für die Fertigung des Zahnersatzes mit unterschiedlichen Partnerlabors zusammen, in dem der Zahnersatz gefertigt wird. Die Preise dieser Labors unterscheiden sich enorm.
Zusätzlich unterscheiden sich noch die Zahnarthonorare selbst. Die Preisunterschiede sind hier in der Regel nicht so stark wie bei den Material- und laborkosten, können aber dennoch ins Gewicht fallen.
Die Gesamtkosten für eine Zahnbrücken-Behandlung sind also von Fall zu Fall unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein kostenloser Zahnbrücken-Kostencheck auf dentcheck lohnt sich daher in jedem Fall. Einige Patienten sparen hierdurch bis zu 60% Ihres Eigenanteils.
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